Michael Uhlig
Im Biengarten 42
65232 Taunusstein
Herrn Michel Uhlig
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Michael Uhlig
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Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständige, beaufsichtigende Behörde ist das
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f) Tierschutzgesetz (TierSchG) wurde mir am 09.12.2016 erteilt.